Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Navigente Consulting GmbH
für Beratungs‑, Restrukturierungs‑ und Serviceleistungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Navigente Consulting GmbH
für Beratungs-, Restrukturierungs- und Serviceleistungen
I. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Beratungs‑, Restrukturierungs‑, Turnaround‑, CRO‑nahen sowie sonstigen Serviceleistungen der Navigente Consulting GmbH („NAVIGENTE“) gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
- Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, NAVIGENTE hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
- Navigente Capital Research ist eine Marke / ein Geschäftsbereich der Navigente Consulting GmbH.
II. Leistungsgegenstand und Vertragscharakter
- NAVIGENTE erbringt insbesondere:
- Restrukturierungs‑ und Turnaround‑Beratung
- kapital‑ und liquiditätsorientierte Diagnostik
- Governance‑, Entscheidungs‑ und Umsetzungsunterstützung
- CRO‑nahe Interventions‑ und Steuerungsleistungen
- transformations‑ und umsetzungsbezogene Beratungsleistungen
2. NAVIGENTE erbringt ihre Leistungen ausschließlich als Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Ein konkreter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere eine Sanierung, Fortführungsfähigkeit, Restrukturierung oder Ergebnisverbesserung, ist nicht geschuldet.
3. Analysen, Diagnosen, Bewertungen, Szenarien und Empfehlungen stellen keine Zusicherung ihrer Richtigkeit, Vollständigkeit oder Prognosegenauigkeit dar.
4. Die Leistungen stellen keine Rechts‑, Steuer‑, Insolvenz‑, Finanz‑ oder Anlageberatung dar und ersetzen diese nicht.
III. Vertragsschluss
- Angebote von NAVIGENTE sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Leistungsaufnahme zustande.
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
IV. Leistungserbringung
- NAVIGENTE erbringt die Leistungen auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen. Für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.
- NAVIGENTE ist nicht weisungsgebunden gegenüber dem Auftraggeber oder dessen Organen.
- NAVIGENTE ist berechtigt, eigene Mitarbeiter sowie externe Dritte (z. B. freie Mitarbeiter oder Subunternehmer) einzusetzen.
- Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen zu dessen Lasten.
IV.a Einsatz KI‑gestützter Diagnosesysteme
- NAVIGENTE ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung KI‑gestützte Systeme einzusetzen, insbesondere zur Analyse, Strukturierung, Plausibilisierung und Bewertung von Informationen (z. B. Risikoindikationen, Szenarien, Konsistenzprüfungen).
- Der Einsatz dieser Systeme dient ausschließlich der Entscheidungsunterstützung. Es erfolgen keine ausschließlich automatisierten Entscheidungen im Sinne von Art. 22 DSGVO. Jede Bewertung unterliegt einer fachlichen Prüfung durch verantwortliche Personen (Human‑in‑the‑Loop).
- KI‑gestützte Analysen beruhen auf modell‑, daten‑ und annahmeabhängigen Verfahren. NAVIGENTE übernimmt keine Haftung für methodenbedingte Unschärfen, Modellannahmen, Bias oder Datenqualitätsmängel.
- Die Verantwortung für sämtliche unternehmerischen, rechtlichen, finanziellen oder sonstigen Entscheidungen verbleibt ausschließlich beim Auftraggeber und dessen Organen.
IV.b Datenverarbeitung im Zusammenhang mit KI‑Systemen
- Im Rahmen des KI‑Einsatzes werden personenbezogene oder unternehmensbezogene Daten nur im erforderlichen Umfang und zweckgebunden verarbeitet.
- Mandats‑ und Kundendaten werden nicht zur allgemeinen Schulung oder Weiterentwicklung von KI‑Modellen verwendet, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart und rechtlich zulässig ist.
- Sofern KI‑Systeme über externe Dienstleister betrieben werden, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage datenschutzkonformer Auftragsverarbeitungsverträge (Art. 28 DSGVO).
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle von ihm bereitgestellten Daten rechtmäßig erhoben wurden und zur Verarbeitung durch NAVIGENTE berechtigt sind. NAVIGENTE haftet nicht für Datenschutzverstöße, die auf unzureichende oder unrechtmäßige Datenbereitstellung durch den Auftraggeber zurückzuführen sind.
V. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung.
- Unterlassene oder verspätete Mitwirkung geht zu Lasten des Auftraggebers.
- Der Auftraggeber benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.
VI. Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung oder der jeweils gültigen Preisliste.
- Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
- NAVIGENTE ist berechtigt, Abschlags‑ und Vorauszahlungen zu verlangen.
- Rechnungen sind sofort fällig. Ab Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB).
- Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
VII. Vertragsänderungen und Kündigung
- Änderungen bedürfen der Schriftform.
- Der Auftraggeber kann mit 30 Tagen zum Monatsende kündigen. NAVIGENTE ist so zu stellen, als wäre der Vertrag ordnungsgemäß durchgeführt worden (§ 648 BGB analog).
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
VIII. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt entbinden NAVIGENTE für Dauer und Umfang der Störung von der Leistungspflicht.
IX. Rechte an Arbeitsergebnissen
- Sämtliche Rechte an Arbeitsergebnissen verbleiben bei NAVIGENTE.
- Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene interne Zwecke, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
X. Abnahme
- Leistungen gelten als abgenommen, wenn sie nicht innerhalb von 14 Werktagen schriftlich gerügt werden.
- Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
XI. Haftung
- NAVIGENTE haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die Haftung für Vermögensschäden ist insgesamt auf die jeweilige Auftragssumme begrenzt.
- Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden, Sanierungs‑ oder Fortführungsfolgen ist ausgeschlossen.
- NAVIGENTE haftet insbesondere nicht für Entscheidungen oder Maßnahmen von Banken, Gesellschaftern, Gläubigern, Investoren oder sonstigen Dritten.
- Die Haftung für Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
XI.a Keine Organstellung
- NAVIGENTE übernimmt weder formal noch faktisch die Stellung eines Geschäftsführers, Vorstands, CROs oder sonstigen Organs des Auftraggebers.
- Eine Haftung aus Organstellung, faktischer Geschäftsführung oder organschaftlicher Verantwortung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
XII. Mängelrechte
- Mängelrechte beschränken sich auf Nacherfüllung.
- Selbstvornahme ist ausgeschlossen.
- Die Beweislast für ordnungsgemäße Nutzung liegt beim Auftraggeber.
XIII. Verjährung
Ansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Abnahme, soweit gesetzlich zulässig.
XIV. Vertraulichkeit
- Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über 5 Jahre.
- NAVIGENTE darf den Auftraggeber nur mit dessen schriftlicher Zustimmung als Referenz benennen.
XV. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
- Es gilt deutsches Recht.
- Gerichtsstand ist Düsseldorf
XVI. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.und wirksam ist.
Stand: März 2026
Navigente Consulting GmbH
Kreitenstrasse 23
D-40470 Düsseldorf
